Kauf und Verkauf: bis zu 3 Prozent je Seite
Bei Kaufobjekten ab rund 48.450 Euro Objektwert erlaubt die Immobilienmaklerverordnung maximal 3 Prozent des Kaufpreises je Seite, zuzüglich 20 Prozent Umsatzsteuer. Brutto sind das die bekannten 3,6 Prozent. Der Makler darf als Doppelmakler für beide Seiten tätig sein und von beiden Provision verlangen; in der Praxis wird sie häufig geteilt oder verhandelt.
Beide Sätze sind Obergrenzen, keine Fixpreise. Verhandeln ist zulässig und üblich.
Miete: Bestellerprinzip und niedrigere Deckel
Seit dem 1. Juli 2023 gilt bei Mietwohnungen das Bestellerprinzip: Die Provision zahlt nur, wer den Makler beauftragt hat. Wohnungssuchende, die ein Inserat beantworten, zahlen nichts. Zusätzlich sind die Sätze gedeckelt:
Viele Ratgeber übertragen das Bestellerprinzip auf den Immobilienkauf. Das ist falsch: Beim Kauf gilt es nicht. Wer eine Immobilie kauft oder verkauft, sollte die Provisionsfrage aktiv im Vermittlungsvertrag regeln.
Worauf du als Eigentümer:in achten solltest
- Leistung statt Prozentsatz vergleichen: Entscheidend ist, was für die Provision passiert: Bewertung, Vermarktung, Käuferprüfung, Abwicklung bis zum Notar.
- Transparenz vereinbaren: Reichweite, Anfragen und Besichtigungen solltest du laufend einsehen können, nicht erst im Monatsbericht.
- Doppelmakler-Rolle verstehen: In Österreich üblich und zulässig, der Makler ist dann beiden Seiten zur Sorgfalt verpflichtet.