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Maklerprovision in Österreich 2026: Was beim Kauf gilt und was bei der Miete

Kaum ein Thema wird online so oft ungenau erklärt wie die Maklerprovision. Hier stehen die tatsächlichen Höchstsätze, wer wann zahlt und wo das Bestellerprinzip wirklich greift.

Lesezeit · 5 MinStand · Juli 2026UNIO Redaktion

Kauf und Verkauf: bis zu 3 Prozent je Seite

Bei Kaufobjekten ab rund 48.450 Euro Objektwert erlaubt die Immobilienmaklerverordnung maximal 3 Prozent des Kaufpreises je Seite, zuzüglich 20 Prozent Umsatzsteuer. Brutto sind das die bekannten 3,6 Prozent. Der Makler darf als Doppelmakler für beide Seiten tätig sein und von beiden Provision verlangen; in der Praxis wird sie häufig geteilt oder verhandelt.

So verteilt sich die Provision beim Kauf (Höchstsätze)
Verkäuferseite
bis 3 % + USt
Käuferseite
bis 3 % + USt

Beide Sätze sind Obergrenzen, keine Fixpreise. Verhandeln ist zulässig und üblich.

Miete: Bestellerprinzip und niedrigere Deckel

Seit dem 1. Juli 2023 gilt bei Mietwohnungen das Bestellerprinzip: Die Provision zahlt nur, wer den Makler beauftragt hat. Wohnungssuchende, die ein Inserat beantworten, zahlen nichts. Zusätzlich sind die Sätze gedeckelt:

Höchstprovision bei Mietwohnungen
Unbefristet / über 3 Jahre
2 Monatsmieten
Befristet bis 3 Jahre
1 Monatsmiete
Der häufigste Irrtum

Viele Ratgeber übertragen das Bestellerprinzip auf den Immobilienkauf. Das ist falsch: Beim Kauf gilt es nicht. Wer eine Immobilie kauft oder verkauft, sollte die Provisionsfrage aktiv im Vermittlungsvertrag regeln.

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Quellen

Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Übersicht und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtsstand: Juli 2026. Beträge und Sätze können sich ändern; verbindlich sind die verlinkten Quellen.

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