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Wissen · Für Eigentümer:innen

Immobilienertragsteuer: Wann du beim Verkauf 30 Prozent zahlst und wann null

Die ImmoESt ist der größte einzelne Kostenpunkt beim Verkauf, und gleichzeitig der am häufigsten vermeidbare. Die Befreiungen im Überblick.

Lesezeit · 5 MinStand · Juli 2026UNIO Redaktion

Die Grundregel: 30 Prozent auf den Wertzuwachs

Besteuert wird nicht der Verkaufspreis, sondern der Gewinn: Verkaufserlös minus Anschaffungskosten, korrigiert um geltend gemachte Abschreibungen und erhaltene Subventionen. Darauf fallen grundsätzlich 30 Prozent Immobilienertragsteuer an, die im Regelfall direkt von der Vertragserrichtung einbehalten und abgeführt wird.

Regelfall vs. Hauptwohnsitzbefreiung
Regelfall
30 % ImmoESt
Hauptwohnsitz
0 %

Auf den Wertzuwachs gerechnet. Ob die Befreiung greift, hängt an klaren Fristen.

Befreiung 1: Der Hauptwohnsitz

Steuerfrei verkaufst du, wenn die Immobilie ab der Anschaffung durchgehend mindestens zwei Jahre dein Hauptwohnsitz war und du diesen Wohnsitz mit dem Verkauf aufgibst.

Befreiung 2: Die 5-aus-10-Regel

Auch ohne durchgehenden Hauptwohnsitz seit Kauf bist du befreit, wenn du innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Verkauf mindestens fünf Jahre durchgehend in der Immobilie gewohnt hast. Das hilft typischerweise, wenn du zwischenzeitlich vermietet hast oder bereits ausgezogen bist.

5-aus-10 visualisiert: 10 Jahre vor dem Verkauf
Jahr −10 5 Jahre Hauptwohnsitz Verkauf

Die fünf Jahre müssen durchgehend sein, ihre Lage im Zehnjahresfenster ist flexibel.

Weitere Sonderfälle

Vertiefend: Der komplette Ablauf mit allen Kosten steht im Leitfaden Immobilie verkaufen in Wien.

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Quellen

Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Übersicht und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtsstand: Juli 2026. Beträge und Sätze können sich ändern; verbindlich sind die verlinkten Quellen.

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